Praxis Dr. med. dent. Christian Imling
Die effektivste Maßnahme, schmerzhafte Behandlungen zu vermeiden ist immer noch, sie gar nicht erst notwendig werden zu lassen Regelmäßige Kontrolle beim Zahnarzt gehört für gesunde Zähne und langfristigen Zahnerhalt deshalb zum Pflichtprogramm der Vorsorge. Was viele Versicherte nicht wissen. Die beiden halbjährlichen Kontrolluntersuchungen sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Zehn Euro Praxisgebühr werden nicht erhoben.
Im Rahmen der Kontrolluntersuchung kann der Zahnarzt bei Bedarf einige festgelegte Untersuchungen und vorsorgende Leistungen vornehmen, ohne dass die zehn Euro Praxisgebühr zu zahlen sind. Dazu gehören beispielsweise Röntgenaufnahmen zum Feststellen von Entzündungen oder versteckter Karies sowie einmal jährlich das Entfernen von „harten Belägen“ in Form der Zahnsteinentfernung. Neben medizinisch weniger relevanten, für den Patienten jedoch wichtigen kosmetischen Aspekten beherbergt der Zahnstein ebenso wie der Zahnbelag eine Vielzahl von Bakterien, die sich in der Mundhöhle ideal vermehren können.Erst wenn neben den festgelegten präventiven Maßnahmen beim Kontrolltermin oder einem weiteren Termin eine Behandlung nötig wird, muss der Patient die Praxisgebühr zahlen. Unter dem Begriff Zahn-Prophylaxe werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die der Gesunderhaltung der Zähne dienen. Dazu gehören:
Quelle: Initiative proDente